Studieren ohne Abitur - Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte. Demnach wird zwischen dem allgemeinen Hochschulzugang für Absolvent*innen einer beruflichen Fort- oder Weiterbildungsprüfung sowie dem fachgebundenen Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige unterschieden. Antrag auf eine Hochschulzugangsberechtigung für beruflich qualifizierte Personen ohne Abitur für das Wintersemester 2013/14 Der Antrag ist zu senden an die Postanschrift: Die Sprechstunden finden statt: Universität Koblenz-Landau Emil-Schüller-Str. Das gilt beispielsweise für Personen, die Praxiserfahrungen außerhalb Ihres Ausbildungsberufs gesammelt haben, oder für Personen, deren Berufsausbildungen dem Studiengang nicht fachlich entsprechen. Sollten Sie nicht über eine schulische Hochschulzugangsberechtigung verfügen, d.h. Sie haben weder das Abitur noch die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife, aber eine abgeschlossene Berufsausbildung und entsprechende Berufserfahrung, dann können Sie dennoch Ihren Studienwunsch verwirklichen. Sammeltermine für die Beratung von qualifizierten Berufstätigen Beratungstermin im Rahmen des Hochschulzugangs für qualifizierte Berufstätige Wenn Sie den Antrag allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulzugang für qualifizierte Beruftstätige stellen, benötigen Sie auch einen Beratungstermin bei der Zentralen Studienberatung. Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an Universitäten hinreichende inhaltliche Zusammenhänge mit dem gewählten Studiengang aufweisen, insbesondere Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die für ein Studium des gewählten Studienganges förderlich sind. Wer als beruflich Qualifizierter ohne Abitur ein Fach an der FernUni Hagen studieren möchte, das nicht zu seinem bisherigen Berufsweg passt, kann über eine Zugangsprüfung ins Studium einsteigen. Informationen zum Hochschulzugang für Beruflich Qualifizierte. Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte (Studieren ohne Abitur) Wenn Sie weder das Abitur noch eine sonstige schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, aber schon länger arbeitstätig sind oder sogar eine berufliche Fortbildungsprüfung zum Meister, Fachwirt ect. Beruflich Qualifizierte ohne Hochschulzugangsberechtigung (Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder gleichwertiger Abschluss) können eine Hochschulzugangsprüfung (HZP) ablegen, in der die erforderliche Vorbildung und Eignung für ein Studium festgestellt wird. bestanden haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen dennoch ein Studium an einer Universität beginnen. Auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife oder fachgebundenen Hochschulreife) ist Studieren möglich, wenn Sie über eine erfolgreich abgeschlossene, durch Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens 2-jährige Berufsausbildung sowie eine i.d.R. Die Bestimmungen für beruflich Qualifizierte wurden vom Freistaat Bayern in der sogenannten Qualifikationsverordnung (QualV) verbindlich festgelegt. Fachgebundener Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte. Mit dem Bestehen der HZP erlangt man die … mindestens 3-jährige Berufspraxis …